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Sicher unterwegs sein

Motorradseiten


Willst du auf dem Motorrad sicher unterwegs sein? Es gibt viele überlebenswichtige Tipps und Vorschriften. Nachstehend findest du zur Erinnerung eine Checkliste mit den wichtigsten Hinweisen.   

Deine Ausrüstung:

  • Trage immer einen gut sitzenden, typengeprüften Integralhelm.

  • Schütze deinen Körper mit entsprechender Bekleidung: Nierengurt, Handschuhe, Stiefel  und Kombi.

  • Zu deiner Sicherheit: Wähle möglichst die ganze Ausrüstung in auffälliger Farbe.


Dein Motorrad:

  • Prüfe dein Motorrad regelmässig auf betriebssicheren Zustand.

  • Tanke rechtzeitig auf, damit der Motor nicht im unglücklichsten Moment aussetzt.

  • Kontrolliere vor jeder Fahrt: Reifendruck, Beleuchtung und Ölstand.

  • Kontrolliere jede Woche: Gesamtzustand, Bremsen, Kupplung und Reifenprofil.


Dein Fahrverhalten:

  • Beobachte die Verkehrsteilnehmer: Versuche, deren Absicht zu erkennen.

  • Halte dich an die Verkehrsregeln, verzichte aber darauf, andere zu belehren.

  • Beobachte stets die Fahrbahn und fahre immer defensiv.

  • Verhalte dich auch im Strassenverkehr  grosszügig und tolerant.

  • Wer fährt, trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht.

  • Lass Dich auf keine Rennen mit anderen Verkehrsteilnehmern ein.

  • Fahre nicht am Limit, halte Reserven. Denke daran: Jede Maschine weist ein eigenes Handling auf, an das du dich zuerst gewöhnen musst.

Denke an die physikalischen Eigenheiten deines Motorrades.

Vorschriften, die du beachten musst:

  • Das Motorrad muss betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen:

  • Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.

  • Für mitfahrende Personen muss ein gut befestigtes Haltesystem vorhanden sein (Haltegurt, ein oder mehrere Haltegriffe).

  • Für den Fahrer oder die Fahrerin und Personen auf dem Sozius müssen Fussrasten oder ein Trittbrett angebracht sein.

  • Es ist mindestens ein Rückspiegel erforderlich, der auf der linken Seite montiert sein muss.

  • Kinder unter 7 Jahren dürfen nur auf einem  behördlich genehmigten Kindersitz mitfahren.

  • Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens einen Meter breit sein.



Copyright © by buergisser consulting -  all rigths reserved -  Last Update: 02.01.2024
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